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Sie möchten PQ KEP beantragen oder eine bestehende Präqualifizierung aufrechterhalten? TQS unterstützt Kurier-, Express- und Paketdienste von der Bestandsaufnahme über die Abstimmung der Unterlagen bis zur laufenden Nachweisbetreuung.
PQ KEP ist ein Präqualifikationsverfahren für Unternehmen im Kurier-, Express- und Paketbereich. Dabei werden unter anderem Unternehmensangaben, Beschäftigungs- und Sozialversicherungsthemen, wirtschaftliche Angaben sowie die Einhaltung relevanter gesetzlicher Anforderungen betrachtet. Die PQ KEP ist grundsätzlich freiwillig, kann jedoch von Paketdienstleistern bzw. Auftraggebern als Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Nachunternehmern verlangt werden.
TQS unterstützt bei Vorbereitung, Dokumentenmanagement und Begleitung des PQ-KEP-Verfahrens. Die Prüfung und Entscheidung über die Präqualifikation erfolgt durch die zuständige Präqualifizierungsstelle.
Sie möchten sich zunächst einen Überblick verschaffen? Unser Wissensartikel PQ KEP einfach erklärt erläutert die Grundlagen und die Vorbereitung für Kurier- und Paketdienstleister.
Je nach Unternehmensstruktur und aktuellem Verfahren können unter anderem folgende Angaben und Nachweise relevant sein:
Unter anderem: Unternehmens- und Registerdaten, Rechtsform und Unternehmensangaben, Gewerbe-/Registerinformationen sowie Angaben zu Auftraggebern.
Unter anderem: Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft sowie steuerliche Nachweise bzw. Bescheinigungen.
TQS unterstützt dabei insbesondere, festzustellen, welche Nachweise bereits vorliegen, fehlende Nachweise zu identifizieren, die Beschaffung mit dem Unternehmer und – soweit erforderlich – dem Steuerberater bzw. den zuständigen Stellen zu koordinieren und Laufzeiten im Blick zu behalten, damit ablaufende Nachweise rechtzeitig nachgefordert werden. Die Bescheinigungen selbst stellt TQS nicht aus.
Unter anderem: Angaben zu Beschäftigten, sozialversicherungsrechtliche Angaben und Beschäftigungsstruktur (z. B. Vollzeit-, Teilzeit- und, soweit relevant, geringfügig Beschäftigte), Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlohn, erforderliche Arbeitsgenehmigungen sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten – darunter die Sofortmeldepflicht und, soweit einschlägig, Arbeitnehmerentsendung bzw. Arbeitnehmerüberlassung.
Unter anderem: Angaben zu Nachunternehmern, zu eingesetzten Fahrzeugen und zur Fahrzeuganzahl, Gewichtsklassen – insbesondere bis bzw. ab 3,5 t – sowie Gesamtumsatz und KEP-Umsatz.
Unter anderem: erforderliche Eigenerklärungen, Zuverlässigkeit bzw. Ausschlusstatbestände sowie die Aktualität und Laufzeiten der jeweils erforderlichen Nachweise.
Die verbindlichen Anforderungen ergeben sich aus den aktuellen Antragsunterlagen der Präqualifizierungsstelle. Welche Nachweise Ihr Unternehmen vorlegen muss, hängt unter anderem von Rechtsform und Beschäftigtenstruktur ab. Zusätzliche Anforderungen Ihres Auftraggebers sollten Sie gesondert klären.
Kostenloser PQ-KEP-Unterlagencheck: Der Nachweismanager (Excel) ordnet die Nachweise nach den Grundlagen der PQ-Stelle (Stand 18.07.2025) – getrennt nach Bescheinigungen, Eigenerklärungen, Unternehmensangaben und Aufgaben –, zeigt belegte Aktualisierungszyklen und dokumentiert Nachunternehmerunterlagen. Weitere Vorlagen unter Tools & Vorlagen.
TQS begleitet Ihr PQ-KEP-Verfahren von der ersten Bestandsaufnahme über die Zusammenstellung und Abstimmung der Unterlagen bis zur Bearbeitung von Rückfragen und Nachforderungen. Auch die laufende Nachweisbetreuung übernehmen wir im vereinbarten Umfang.
Für wen: KEP-Unternehmen und Nachunternehmer von Paketdiensten, die die PQ KEP erstmals beantragen – etwa weil ein Auftraggeber sie verlangt.
ab 349 €einmalig
Für wen: Unternehmen mit bestehender PQ KEP, deren Nachweise regelmäßig erneuert werden müssen – zum Beispiel die Krankenkassen-Bescheinigungen im Dreimonatsrhythmus.
ab 89 €/ Monat
Welche Unterlagen sind vorhanden? Welche Angaben werden benötigt? Was fehlt oder ist nicht mehr aktuell?
Erforderliche Dokumente werden strukturiert, fehlende Nachweise identifiziert. Die Beschaffung wird mit Unternehmer und – soweit erforderlich – Steuerberater bzw. zuständigen Stellen koordiniert.
Eigenerklärungen und Angaben werden vorbereitet. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft, für das Verfahren zusammengestellt und mit Ihnen abgestimmt.
TQS unterstützt bei Rückfragen oder zusätzlich angeforderten Unterlagen.
Bei bestehender PQ werden relevante Nachweise, Fristen und Aktualisierungen im Blick behalten und erforderliche neue Unterlagen rechtzeitig koordiniert.
Die Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur ist rechtlich ein eigenständiges Verfahren für Anbieter von Postdienstleistungen. Eine PQ KEP ersetzt eine erforderliche Eintragung nicht. In der Praxis gehören beide Themen jedoch zusammen: Die aktuellen PQ-KEP-Antragsunterlagen sehen die Anmeldebestätigung der Bundesnetzagentur zum Anbieterverzeichnis als Nachweis vor. Die aktuellen Voraussetzungen und Verfahrenshinweise finden Sie bei der Bundesnetzagentur zum Anbieterverzeichnis Post.
TQS unterstützt auch hier bei der Prüfung der Ausgangslage sowie bei der Zusammenstellung und Koordination der erforderlichen Angaben und Unterlagen. Welche Nachweise dazugehören und wie TQS den Antrag begleitet, lesen Sie auf der Seite Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur beantragen.
Ob und in welchem Umfang eine Eintragung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell ab und wird im Einzelfall geprüft. Diese Unterstützung ersetzt keine Rechtsberatung.
Auch losgelöst von einer konkreten PQ unterstützt TQS beim laufenden Nachweis- und UBB-Management sowie – für Auftraggeber mit mehreren Frachtführern bzw. Nachunternehmern – beim systematischen Nachunternehmermanagement. Mehr dazu auf der Compliance-Seite.
Der konkrete Aufwand richtet sich nach Unternehmensgröße, Beschäftigtenstruktur und Vollständigkeit der vorhandenen Nachweise. Gebühren der Präqualifizierungsstelle sind nicht enthalten. Bei umfangreicheren Unternehmensstrukturen oder erhöhtem Bearbeitungsaufwand erstellen wir vorab ein individuelles Angebot.
Die PQ KEP ist grundsätzlich freiwillig. Einzelne Paketdienstleister oder Auftraggeber verlangen sie jedoch für die Zusammenarbeit mit Nachunternehmern. Klären Sie deshalb vor der Antragstellung, welche Anforderungen Ihr Auftraggeber an Ihren Kurier- oder Paketdienst stellt.
Relevant sind unter anderem Unternehmens- und Registerangaben, steuerliche Nachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie Angaben zu Beschäftigten, Fahrzeugen und Umsatz. Maßgeblich sind die aktuellen Antragsunterlagen der Präqualifizierungsstelle und Ihre Unternehmensstruktur. TQS unterstützt bei der Bestandsaufnahme und der Koordination fehlender Nachweise.
Die TQS-Begleitung der erstmaligen PQ KEP beginnt bei 349 € einmalig, die laufende Betreuung bei 89 € im Monat. Der konkrete Aufwand richtet sich nach Unternehmensgröße, Beschäftigtenstruktur und Vollständigkeit der vorhandenen Nachweise; bei umfangreicheren Unternehmensstrukturen erstellt TQS vorab ein individuelles Angebot. Diese Preise beschreiben die Unterstützung durch TQS. Für die Prüfung durch die Präqualifizierungsstelle gilt deren eigene Gebührenordnung; die Gesamtkosten sollten vor der Beauftragung geklärt werden.
Die Dauer hängt davon ab, wie vollständig und aktuell Ihre Unterlagen sind, wann fehlende Bescheinigungen vorliegen und wie lange die Präqualifizierungsstelle für die Prüfung benötigt. Rückfragen können zusätzliche Zeit beanspruchen. Eine feste Bearbeitungsdauer oder einen bestimmten Abschlusszeitpunkt kann TQS nicht zusagen.
Ja. TQS begleitet Ihr PQ-KEP-Verfahren von der ersten Bestandsaufnahme über die Zusammenstellung und Abstimmung der Unterlagen bis zur Bearbeitung von Rückfragen und Nachforderungen. Auch die laufende Nachweisbetreuung übernehmen wir im vereinbarten Umfang. Prüfung und Entscheidung über die Präqualifizierung liegen bei der zuständigen Präqualifizierungsstelle.
Die Gültigkeit hängt von aktuellen Nachweisen ab. TQS unterstützt bei der Fristenkontrolle, der Koordination neuer Bescheinigungen und der Aktualisierung relevanter Angaben. Welche Dokumente wann vorzulegen sind, richtet sich nach den Vorgaben der Präqualifizierungsstelle.
Nein. Das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur ist ein eigenständiges Verfahren. Eine PQ KEP ersetzt eine erforderliche Eintragung nicht. In der Praxis gehört die Anmeldebestätigung der Bundesnetzagentur jedoch zu den Nachweisen im PQ-KEP-Antrag. TQS unterstützt bei Bedarf auch bei der organisatorischen Vorbereitung der dafür benötigten Angaben und Unterlagen.
Nein. TQS unterstützt bei der Beschaffung und Verwaltung der Nachweise. Die Bescheinigungen werden von den jeweils zuständigen Stellen ausgestellt, etwa Krankenkassen, Berufsgenossenschaft oder Finanzamt.