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Externer Verkehrs­leiter für den gewerblichen Güterkraft­verkehr

Verkehrsleitung im vereinbarten Umfang – für Unternehmen, die eine Erlaubnis bzw. Lizenz benötigen oder ihren Verkehrsleiter wechseln möchten.

Passt das zu Ihrem Unternehmen?

Was die Betreuung umfasst

Die Bestellung eines externen Verkehrsleiters entbindet die Unternehmerin bzw. den Unternehmer nicht von den eigenen gesetzlichen Pflichten – die Verantwortung für das Unternehmen bleibt bei der Geschäftsführung.

Die wichtigsten Begriffe

Fachlich korrekt, aber verständlich formuliert – auch ohne Verwaltungs- oder Logistikausbildung.

Verkehrsleiter

Der Verkehrsleiter ist die Person, die die Transporttätigkeit eines Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet. Dafür muss die erforderliche fachliche Eignung (Fachkunde) vorhanden sein.

Fachliche Eignung

Der Nachweis, dass eine Person über die notwendigen Kenntnisse zur fachlichen Leitung eines Güterkraftverkehrsunternehmens verfügt – in der Regel durch die bestandene IHK-Fachkundeprüfung.

Güterkraftverkehrserlaubnis

Die Erlaubnis, die für gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen oberhalb der jeweils maßgeblichen Gewichtsgrenze innerhalb Deutschlands benötigt wird. Sie wird von der zuständigen Behörde am Betriebssitz erteilt und ist an die im Unternehmen benannte, fachlich geeignete Person (Verkehrsleiter) sowie an Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit geknüpft.

Gemeinschaftslizenz / EU-Lizenz

Berechtigt zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der EU. Sie wird zusätzlich zur nationalen Erlaubnis benötigt, sobald Transporte über die deutsche Grenze hinausgehen.

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Das Unternehmen muss nachweisen, dass genügend finanzielle Mittel für einen zuverlässigen Transportbetrieb vorhanden sind. Das ist keine Gebühr, sondern ein Nachweis wirtschaftlicher Substanz. Nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009 sind aktuell 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug nachzuweisen, z. B. über Eigenkapital, Bankbürgschaft oder eine Berufshaftpflichtversicherung.

Zuverlässigkeit

Die Behörde prüft, ob das Unternehmen und die verantwortlichen Personen ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig erfüllt haben – unabhängig von den finanziellen Mitteln.

Niederlassung (Betriebssitz)

Der Ort, an dem das Unternehmen tatsächlich und dauerhaft niedergelassen ist und von dem aus der Geschäftsbetrieb geleitet wird. Er bestimmt unter anderem, welche Behörde zuständig ist.

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Anfrage

Unternehmen und Bedarf kurz beschreiben.

02

Prüfung

Ausgangslage, bestehende Erlaubnis/Lizenz und benötigten Umfang prüfen.

03

Unterlagen & Vertrag

Erforderliche Unterlagen zusammenstellen, Verkehrsleitervertrag abstimmen.

04

Behörde

Bestellung bei der zuständigen Behörde anzeigen bzw. Verfahren begleiten.

05

Laufende Betreuung

Dokumentation, Fristenkontrolle und Ansprechpartner im laufenden Betrieb.

Eine Genehmigung, Anerkennung durch die Behörde oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir nicht garantieren – diese liegen bei der zuständigen Behörde.

Unterlagen für den Antrag vorbereiten: Der kostenlose EU-Lizenz-Unterlagencheck zeigt, welche Nachweise Unternehmen, Geschäftsführung und Verkehrsleitung benötigen, wer sie ausstellt und an wen sie gehen. Unterstützung bei den Unterlagen und der Abstimmung mit der Behörde ist auch ohne Verkehrsleitermandat möglich.

FAQ zum externen Verkehrsleiter

Was macht ein Verkehrsleiter genau?

Er leitet die Verkehrstätigkeit des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft und muss dafür fachlich geeignet sein (siehe Glossar).

Muss der Verkehrsleiter fest angestellt sein oder kann er extern sein?

Nein. Nach Art. 4 VO (EG) Nr. 1071/2009 kann die Funktion auch extern durch eine Person wahrgenommen werden, die vertraglich beauftragt ist und keine Anstellung im Unternehmen hat. Voraussetzung ist ein "echter Bezug" zum Unternehmen: Die Person muss die Aufgaben tatsächlich und dauerhaft ausüben können und darf die gesetzlichen Höchstgrenzen für Unternehmen und Fahrzeuge (siehe nächste Frage) nicht überschreiten. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall erfüllt sind, prüfen wir im Erstgespräch.

Wie viele Fahrzeuge oder Unternehmen darf ein externer Verkehrsleiter gleichzeitig betreuen?

Ein externer Verkehrsleiter darf die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Gesamtflotte von zusammen höchstens 50 Fahrzeugen leiten (Art. 4 Abs. 2 lit. c VO (EG) Nr. 1071/2009). Die 50 Fahrzeuge gelten dabei insgesamt über alle betreuten Unternehmen hinweg, nicht je Unternehmen einzeln – werden beispielsweise vier Unternehmen mit 5, 10, 15 und 20 Fahrzeugen betreut, sind zusammen bereits 50 Fahrzeuge erreicht und die Grenze ausgeschöpft. Maßgeblich sind dabei die eingesetzten Kraft- bzw. Zugfahrzeuge; Anhänger und Auflieger werden nicht automatisch als eigenständige zusätzliche Fahrzeuge mitgezählt.

Was passiert, wenn kein Verkehrsleiter benannt ist, obwohl einer erforderlich ist?

Das kann die Erlaubnis bzw. den weiteren Betrieb gefährden und sollte zeitnah geklärt werden.

Bleibt der Unternehmer trotzdem verantwortlich?

Ja. Die Bestellung eines externen Verkehrsleiters entbindet die Geschäftsführung nicht von den eigenen gesetzlichen Pflichten.

Was kostet ein externer Verkehrsleiter bei TQS?

Ab 799 € pro Monat. Die Vergütung richtet sich nach Fuhrparkgröße, Betreuungsumfang und den betrieblichen Anforderungen – u. a. Anzahl der Fahrzeuge und Fahrer sowie erforderlichem Kontroll- und Dokumentationsaufwand – siehe Preisbox unten.

Wie schnell kann ein externer Verkehrsleiter bestellt werden?

Das hängt von der Unterlagenlage und der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde ab. Eine unverbindliche Ersteinschätzung erhalten Sie im Erstgespräch.

Was ist der Unterschied zwischen Güterkraftverkehrserlaubnis und Gemeinschaftslizenz?

Die Güterkraftverkehrserlaubnis gilt national, die Gemeinschaftslizenz/EU-Lizenz zusätzlich für grenzüberschreitende Transporte innerhalb der EU (siehe Glossar).

Brauche ich auch bei Fahrzeugen unter 3,5 t einen Verkehrsleiter?

In der Regel nicht. Bei grenzüberschreitenden Transporten gilt seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen bereits eine niedrigere Grenze von 2,5 t. Sonderfälle sind möglich und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Was passiert bei einem Wechsel des Verkehrsleiters?

Ein Wechsel muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. TQS begleitet den Wechsel und die dafür nötigen Unterlagen.

Was die Betreuung kostet

Externer Verkehrsleiter ab 799 €/ Monat Die Vergütung richtet sich nach Fuhrparkgröße, Betreuungsumfang und den betrieblichen Anforderungen – u. a. Anzahl der Fahrzeuge und Fahrer sowie erforderlichem Kontroll- und Dokumentationsaufwand. Persönliche Verkehrsleitung für ausgewählte Unternehmen – Umfang und Eignung stimmen wir vor einer Zusage individuell ab.
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