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Ein Missverständnis begegnet uns in der Praxis immer wieder: "Wir haben jetzt einen Verkehrsleiter bestellt, damit ist das Thema erledigt." Das ist verständlich, aber nicht korrekt. Die Bestellung eines Verkehrsleiters – ob intern oder extern – entbindet die Geschäftsführung nicht von den eigenen gesetzlichen Pflichten als Unternehmer.
Dieser Artikel ordnet ein, welche Verantwortung beim Unternehmer verbleibt, unabhängig davon, wie gut der bestellte Verkehrsleiter arbeitet.
Der Verkehrsleiter leitet die Verkehrstätigkeit fachlich – er sorgt dafür, dass Vorschriften im Tagesgeschäft eingehalten werden, dass Fristen kontrolliert werden und dass die Organisation rund um Fuhrpark und Fahrer funktioniert. Der Unternehmer bleibt jedoch die Person, die gegenüber Behörden, Mitarbeitenden und Vertragspartnern die unternehmerische Gesamtverantwortung trägt. Diese beiden Rollen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.
Kurz gesagt: Der Verkehrsleiter liefert die fachliche Grundlage – der Unternehmer muss dafür sorgen, dass diese Grundlage im Unternehmen auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Diese Rollenverteilung ist kein Detail für Juristen, sondern hat handfeste Konsequenzen im Alltag. Wenn ein Verkehrsleiter auf ein fehlendes Dokument oder eine überfällige Prüfung hinweist, liegt es am Unternehmen, diesen Hinweis auch umzusetzen – zeitnah und nicht erst, wenn eine Kontrolle ansteht. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und Verkehrsleiter bedeutet deshalb auch: klare, regelmäßige Kommunikation statt einer reinen "Erledigt-Häkchen"-Mentalität.
Ein großer Teil der Unternehmerpflichten dreht sich um Dokumentation: Fahrer- und Fahrzeugunterlagen, Nachweise zu Lenk- und Ruhezeiten, Versicherungen, Nachunternehmerunterlagen. Ein strukturierter Verkehrsleiter unterstützt dabei, diese Dokumentation vollständig zu halten – die Bereitstellung der zugrunde liegenden Informationen aus dem Betrieb bleibt aber eine gemeinsame Aufgabe.
Für die eigene Übersicht gibt es den kostenlosen PQ-KEP-Nachweismanager. Wenn TQS Nachweise, Fristen und Nachforderungen für Sie koordinieren soll, sprechen wir über den passenden Umfang.
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