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Was bedeutet finanzielle Leistungs­fähigkeit?

9.000 Euro für das erste Fahrzeug, 5.000 Euro für jedes weitere – wer diese Zahl zum ersten Mal liest, hält sie oft für eine Gebühr. Das ist sie nicht. Es handelt sich um einen Nachweis wirtschaftlicher Substanz, den ein Unternehmen erbringen muss, bevor es gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben darf.

Inhalt dieses Artikels

Was genau nachgewiesen werden muss

Nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009 muss ein Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen: 9.000 € für das erste eingesetzte Kraftfahrzeug und 5.000 € für jedes weitere. Anhänger und Auflieger werden dabei nicht automatisch als eigenständige zusätzliche Fahrzeuge mitgezählt.

Wie der Nachweis erbracht werden kann

  • Eigenkapital laut testiertem Jahresabschluss
  • Bankbürgschaft in entsprechender Höhe
  • Eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung als Nachweisform
  • In der Praxis auch Kombinationen der genannten Formen
Erforderliche Mindestsicherheit
9.000 € (1. Fahrzeug) + 5.000 € (je weiteres Fahrzeug)
Nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009.
Vereinfachte Darstellung der im Text genannten gesetzlichen Beträge.

Warum das für Existenzgründer oft zur Hürde wird

Neu gegründete Unternehmen verfügen naturgemäß noch über keinen Jahresabschluss. Für diesen Fall sieht die Praxis alternative Nachweise vor, etwa eine Eröffnungsbilanz oder eine Bescheinigung der Steuerberatung – die konkrete Form sollte frühzeitig mit der zuständigen Behörde bzw. im Rahmen der Antragstellung geklärt werden.

Mögliche Nachweisformen
1Eigenkapital lt. Jahresabschluss
2Bankbürgschaft
3Geeignete Berufshaftpflichtversicherung
4Kombination der genannten Formen
Die im Text genannten Nachweisformen.

Was passiert, wenn die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist

Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nicht nur einmalig bei Antragstellung geprüft, sondern kann auch im laufenden Betrieb erneut abgefragt werden. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage spürbar, kann das Konsequenzen für die bestehende Erlaubnis haben – ein Grund, die eigene Kennzahl nicht aus den Augen zu verlieren.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist unabhängig von der Zuverlässigkeit des Unternehmens zu betrachten – beides sind eigenständige Voraussetzungen für die Erlaubnis.

Kurz zusammen­gefasst

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit ist kein Gebührenbetrag, sondern ein Nachweis wirtschaftlicher Substanz.
  • Maßgeblich sind aktuell 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug.
  • Der Nachweis kann über Eigenkapital, Bankbürgschaft oder eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung erfolgen.
  • Existenzgründer ohne Jahresabschluss benötigen eine alternative Nachweisform.
  • Die Leistungsfähigkeit kann auch im laufenden Betrieb erneut geprüft werden.

Unterlagen für die EU-Lizenz

Mit dem kostenlosen EU-Lizenz-Unterlagencheck ordnen Sie die Nachweise selbst. Wenn Unterlagen fehlen oder die Abstimmung mit der Behörde stockt, übernimmt TQS auf Wunsch die Koordination und Kommunikation.

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