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9.000 Euro für das erste Fahrzeug, 5.000 Euro für jedes weitere – wer diese Zahl zum ersten Mal liest, hält sie oft für eine Gebühr. Das ist sie nicht. Es handelt sich um einen Nachweis wirtschaftlicher Substanz, den ein Unternehmen erbringen muss, bevor es gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben darf.
Nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009 muss ein Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen: 9.000 € für das erste eingesetzte Kraftfahrzeug und 5.000 € für jedes weitere. Anhänger und Auflieger werden dabei nicht automatisch als eigenständige zusätzliche Fahrzeuge mitgezählt.
Neu gegründete Unternehmen verfügen naturgemäß noch über keinen Jahresabschluss. Für diesen Fall sieht die Praxis alternative Nachweise vor, etwa eine Eröffnungsbilanz oder eine Bescheinigung der Steuerberatung – die konkrete Form sollte frühzeitig mit der zuständigen Behörde bzw. im Rahmen der Antragstellung geklärt werden.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nicht nur einmalig bei Antragstellung geprüft, sondern kann auch im laufenden Betrieb erneut abgefragt werden. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage spürbar, kann das Konsequenzen für die bestehende Erlaubnis haben – ein Grund, die eigene Kennzahl nicht aus den Augen zu verlieren.
Mit dem kostenlosen EU-Lizenz-Unterlagencheck ordnen Sie die Nachweise selbst. Wenn Unterlagen fehlen oder die Abstimmung mit der Behörde stockt, übernimmt TQS auf Wunsch die Koordination und Kommunikation.
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