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Der Antrag auf eine Güterkraftverkehrserlaubnis liegt bei der Behörde, die Rückmeldung lautet: Unterlagen unvollständig. Das passiert in der Praxis regelmäßig – nicht, weil die Anforderungen geheim wären, sondern weil sie über mehrere Themenfelder verteilt sind und dabei leicht einzelne Punkte übersehen werden.
Der Fachkundenachweis des Verkehrsleiters – entweder über die bestandene IHK-Prüfung oder über anerkannte Berufserfahrung – gehört zu den zentralen Unterlagen. Bei einem externen Verkehrsleiter kommt zusätzlich der Vertrag hinzu, aus dem der tatsächliche Bezug zum Unternehmen hervorgeht.
Je nach gewählter Nachweisform: Eigenkapitalnachweis aus dem Jahresabschluss, eine Bankbürgschaft oder eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung. Maßgeblich sind aktuell 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug (Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009).
Mit der Erlaubnis endet die Dokumentationspflicht nicht. Versicherungen, Prüftermine und Fahrerqualifikationen müssen laufend im Blick bleiben, ebenso Änderungsanzeigen an die Behörde – etwa bei einem Wechsel des Verkehrsleiters oder der Fuhrparkgröße.
Mit dem kostenlosen EU-Lizenz-Unterlagencheck ordnen Sie die Nachweise selbst. Wenn Unterlagen fehlen oder die Abstimmung mit der Behörde stockt, übernimmt TQS auf Wunsch die Koordination und Kommunikation.
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