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Welche Unterlagen benötigt ein Transport­unternehmen?

Der Antrag auf eine Güterkraftverkehrserlaubnis liegt bei der Behörde, die Rückmeldung lautet: Unterlagen unvollständig. Das passiert in der Praxis regelmäßig – nicht, weil die Anforderungen geheim wären, sondern weil sie über mehrere Themenfelder verteilt sind und dabei leicht einzelne Punkte übersehen werden.

Inhalt dieses Artikels

Unternehmens­bezogene Unterlagen

  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
  • Angaben zur Gesellschafterstruktur
  • Führungszeugnis der verantwortlichen Personen
  • Nachweis einer geeigneten Niederlassung (Betriebssitz)

Nachweise zur fachlichen Eignung

Der Fachkundenachweis des Verkehrsleiters – entweder über die bestandene IHK-Prüfung oder über anerkannte Berufserfahrung – gehört zu den zentralen Unterlagen. Bei einem externen Verkehrsleiter kommt zusätzlich der Vertrag hinzu, aus dem der tatsächliche Bezug zum Unternehmen hervorgeht.

Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit

Je nach gewählter Nachweisform: Eigenkapitalnachweis aus dem Jahresabschluss, eine Bankbürgschaft oder eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung. Maßgeblich sind aktuell 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug (Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009).

Erforderliche Mindestsicherheit
9.000 € (1. Fahrzeug) + 5.000 € (je weiteres Fahrzeug)
Nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1071/2009.
Vereinfachte Darstellung der im Text genannten gesetzlichen Beträge.

Zuverlässigkeits­nachweise

  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskünfte zu etwaigen bisherigen Verstößen
Drei Zuverlässigkeitsnachweise
1Aktuelles Führungszeugnis
2Auszug Gewerbezentralregister
3Auskünfte zu bisherigen Verstößen
Die drei im Text genannten Nachweise.

Fahrzeug- und Fuhrpark­unterlagen

  • Zulassungsbescheinigungen der eingesetzten Fahrzeuge
  • Aktuelle Prüfnachweise (HU/SP)
  • Versicherungsnachweise: Kfz-Haftpflicht und Verkehrshaftungsversicherung

Laufende Dokumentation nach der Erteilung

Mit der Erlaubnis endet die Dokumentationspflicht nicht. Versicherungen, Prüftermine und Fahrerqualifikationen müssen laufend im Blick bleiben, ebenso Änderungsanzeigen an die Behörde – etwa bei einem Wechsel des Verkehrsleiters oder der Fuhrparkgröße.

Welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich verlangt werden, entscheidet die zuständige Behörde. Ein früher, vollständiger Blick auf die Liste erspart in der Praxis die meisten Rückfragen und Verzögerungen.

Kurz zusammen­gefasst

  • Die benötigten Unterlagen verteilen sich auf fünf Themenfelder: Unternehmen, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fahrzeuge.
  • Unvollständige oder veraltete Nachweise sind der häufigste Grund für Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.
  • Mit der Erteilung der Erlaubnis endet die Dokumentationspflicht nicht – Fristen und Nachweise müssen laufend aktuell gehalten werden.
  • Welche Unterlagen im Detail verlangt werden, kann sich je nach Behörde leicht unterscheiden.

Unterlagen für die EU-Lizenz

Mit dem kostenlosen EU-Lizenz-Unterlagencheck ordnen Sie die Nachweise selbst. Wenn Unterlagen fehlen oder die Abstimmung mit der Behörde stockt, übernimmt TQS auf Wunsch die Koordination und Kommunikation.

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