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In fast jedem Gespräch mit neuen Mandanten taucht irgendwann die gleiche Verwechslung auf: die Güterkraftverkehrserlaubnis und die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) werden gleichgesetzt oder gegeneinander ausgespielt – dabei sind es zwei unterschiedliche Nachweise, die in der Praxis häufig gemeinsam gebraucht werden.
Dieser Artikel ordnet beide Begriffe sauber ein: Was regeln sie jeweils, wann braucht man welchen, und wo überschneiden sie sich?
Die Güterkraftverkehrserlaubnis ist die Grundvoraussetzung für gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen oberhalb der jeweils maßgeblichen Gewichtsgrenze. Sie wird von der zuständigen Behörde am Betriebssitz erteilt und ist an drei Voraussetzungen geknüpft: fachliche Eignung (Verkehrsleiter), Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Die Gemeinschaftslizenz, umgangssprachlich EU-Lizenz genannt, kommt zusätzlich ins Spiel, sobald Transporte über die deutsche Grenze hinausgehen – also für grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union. Sie basiert auf denselben drei Grundvoraussetzungen wie die nationale Erlaubnis, wird aber gesondert beantragt und ausgestellt.
Weil sich die Voraussetzungen so stark ähneln, werden beide Anträge in der Praxis häufig gemeinsam vorbereitet – die Unterlagen zu Fachkunde, Zuverlässigkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit lassen sich weitgehend parallel zusammenstellen.
Falsch – die Gemeinschaftslizenz ergänzt die nationale Erlaubnis, sie ersetzt sie nicht. Beide bestehen nebeneinander.
Auch nicht ganz richtig – relevant ist nicht die Größe des Unternehmens, sondern ob überhaupt grenzüberschreitend transportiert wird. Auch kleinere Betriebe mit gelegentlichen Fahrten ins Ausland benötigen sie.
Beide Nachweise sind an fortlaufende Voraussetzungen geknüpft – ändert sich zum Beispiel der Verkehrsleiter oder die finanzielle Situation des Unternehmens, muss das der Behörde angezeigt werden.
Mit dem kostenlosen EU-Lizenz-Unterlagencheck ordnen Sie die Nachweise selbst. Wenn Unterlagen fehlen oder die Abstimmung mit der Behörde stockt, übernimmt TQS auf Wunsch die Koordination und Kommunikation.
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